Nachrangdarlehen
Unterstütze die Acker 28 eG
Unsere Genossenschaft finanziert ihr Wohn- und Kulturprojekt in der Ackerstraße 28, Berlin-Mitte, gemeinschaftlich.
Wenn du uns finanziell unterstützen möchtest, kannst du dies über ein Nachrangdarlehen tun.
Ein Nachrangdarlehen stärkt das Eigenkapital der Genossenschaft und trägt dazu bei, solidarisches Wohnen und Arbeiten in Berlin zu ermöglichen.
Mindestbetrag: 5.000 €
Verwendung: Unterstützung des Bau- und Finanzierungsvorhabens der Acker 28 eG
Zielgruppe: Mitglieder, investierende Mitglieder und externe Unterstützer:innen
Rechtlicher Hinweis zur Prospektfreiheit gemäß § 2 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG):
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Nachrangdarlehen um eine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) handelt. Für diese Vermögensanlage wurde kein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter Verkaufsprospekt im Sinne von § 6 VermAnlG erstellt, da die angebotene Vermögensanlage unter den Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. b VermAnlG fällt.
Demnach besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung eine Verkaufsprospekts bei Angeboten, bei denen der Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile einer Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG insgesamt € 100.000 nicht übersteigt. Zu den Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG zählt auch das hiesige Nachrangdarlehen.
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der Darlehensgeber sollte sich über die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken bewusst sein und ggf. unabhängigen rechtlichen oder wirtschaftlichen Rat einholen. Weitergehende Informationen erhält der Darlehensgeber auch direkt von der Genossenschaft.
Du möchtest uns mit einem Nachrangdarlehen unterstützen oder hast weitere Fragen?
